Der Anmeldeschluss für den Deutsch-Französischen Journalistenpreis 2013 war am 1. März 2013.
Der Deutsch-Französische Journalistenpreis wird jährlich verliehen. Die Ausschreibung beginnt zum Anfang eines Jahres, die Bewerbungsfrist endet am 1. März des Ausschreibungsjahres.
Eingereicht werden können Beiträge, die zwischen dem 2. März des Vorjahres und dem 1. März des Ausschreibungsjahres veröffentlicht wurden.
Der Preis wird in den Kategorien Video, Audio, Textbeitrag und Multimedia vergeben.
Der Nachwuchspreis wird an einen eingereichten Beitrag aus den vier Kategorien verliehen, dessen Autor die vorgegebene Altersgrenze nicht überschreitet.
Verliehen wird der Preis an Autoren oder Redaktionen für Beiträge,
- die Deutschland betreffende Themen aus französischer,
- die Frankreich betreffende Themen aus deutscher Sicht,
- europäische Fragen aus Sicht des einen oder anderen der beiden Länder oder
- deutsch-französische Themen aus Sicht eines dritten Landes behandeln
und dadurch
- zu einem besseren und differenzierteren Verständnis der wechselseitigen Standpunkte beitragen;
- ein größeres Verständnis der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Realitäten beider Länder fördern;
- die Geschichte der wechselseitigen Verständigung und der Zusammenarbeit in Europa und in der Welt bezeugen.
Die Teilnahmebedingungen und –modalitäten finden Sie in den Statuten des Deutsch-Französischen Journalistenpreises.
Die Anmeldung für den Wettbewerb erfolgt ausschließlich online.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir unter FAQs für Sie zusammengestellt.

