FAQs - Häufig gestellte Fragen
Wer kann sich um den Preis bewerben?
Der Preis steht allen Autoren und Redaktionen offen, unabhängig davon, ob sie freischaffend arbeiten oder für ein öffentlich-rechtliches oder privates Medium tätig sind.

Können sich Mitarbeiter der DFJP-Partnerorganisationen um den Preis bewerben?

Ja, siehe vorherige Antwort.

Werden Beiträge von Autorenteams akzeptiert?
Ja, die Anzahl der Autoren eines Beitrages ist nicht begrenzt. Allerdings müssen die Autoren den Beitrag zusammen einreichen und alle mit Namens- und Altersangaben aufgeführt werden. Im Falle der Auszeichnung wird das Preisgeld zu gleichen Teilen auf die Beteiligten aufgeteilt.

Gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Einreichungen pro Autor?
Ja. Pro Autor können eingereicht werden
  • in der Kategorie Fernsehen max. drei Beiträge. Oder drei in sich geschlossene Serien/Reihen zu einem Thema.
  • in der Kategorie Hörfunk max. drei Beiträge. Oder drei in sich geschlossene Serien/Reihen zu einem Thema.
  • in der Kategorie Printmedien max. drei Artikel. Oder drei in sich geschlossene Serien/Reihen zu einem Thema.
  • in der Kategorie Internet max. drei online-Artikel, drei in sich geschlossene online-Serien/Reihen zu einem Thema oder drei komplette Webangebote.

Können von einem Autor Beiträge in verschiedenen Kategorien eingereicht werden?
Ja.

Können Serienbeiträge eingereicht werden?

Lose Serien oder Reihen in ihrer Gesamtheit sind nicht zum Wettbewerb zugelassen. Es können jedoch in sich geschlossene Serien/Reihen zu einem Thema eingereicht werden, wobei bei längeren Serien/Reihen max. 5 Teile der Serie exemplarisch ausgewählt werden müssen.

Können in den Kategorien Fernsehen und Hörfunk ganze Sendungen eingereicht werden?

Ja.

Können in der Kategorie Printmedien Zeitungen oder Zeitschriften als Ganzes eingereicht werden?

Nein, ganze Zeitungen oder Zeitschriften sind nicht zum Wettbewerb zugelassen.

Kann in der Kategorie Printmedien ein Buch eingereicht werden?
Nein.

Bezieht sich die Ausschreibung nur auf dauerhafte Webseiten?
Es können auch nicht dauerhafte Webangebote eingereicht werden. Sollte das Webangebot in der Zeit zwischen Anmeldeschluss und den Jurysitzungen (1. März bis Ende Mai) nicht mehr online sein, muss es dem DFJP in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

In welcher Form müssen TV-Beiträge eingereicht werden?
Auf DVD.

In welcher Form müssen Hörfunk-Beiträge eingereicht werden?
Auf CD.

In welcher Form müssen Print-Beiträge eingereicht werden?
Als gut lesbarer Scan in Form einer pdf-Datei, die im Rahmen der online-Anmeldung hochgeladen wird.

Kann ich in den Kategorien Fernsehen oder Hörfunk den Beitrag im Rahmen der online-Anmeldung uploaden?
Nein, aus technischen Gründen muss der Beitrag auf DVD bzw. CD per Post spätestens mit dem Poststempel des Tages des Anmeldeschlusses an das Organisationsbüro des DFJP geschickt werden.

Werden die eingereichten Beiträge in den Kategorien Fernsehen und Hörfunk an die Autoren/Redaktionen zurückgesandt?
Nein, das DFJP-Büro bewahrt sie aus rechtlichen Gründen fünf Jahre auf. In begründeten Fällen können Beiträge jedoch auf Anfrage zurückgesandt werden.

Kann ich die Anmeldung über das online-Formular unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, ohne dass meine Daten verloren gehen?
Ja, unter der Voraussetzung, dass die hierfür erforderlichen Mindestpflichtfelder (im Formular mit einem Stern gekennzeichnet) ausgefüllt sind.

Kann man sich speziell für den Nachwuchspreis bewerben?
Nein. Der Nachwuchspreis ist kategorienübergreifend. Der Preisträger wird aus dem Kreis aller den Jurys vorgelegten Einreichungen von Autoren ermittelt, die max. 30 Jahre alt sind und die nicht den Hauptpreis in ihrer Kategorie erhalten haben.

Kann man sich für den Medienpreis bewerben?
Nein. Es ist jedoch möglich, dem DFJP-Büro Kandidaten vorzuschlagen.

Wird der Ehrenpreis des DFJP noch verliehen?
Nein, der Ehrenpreis des DFJP wurde durch den „Deutsch-Französischen Medienpreis“ abgelöst. Diesen vergibt der Beirat des DFJP an Journalisten, Redaktionen, Presseorgane, Hörfunk- oder Fernsehprogrammveranstalter sowie in Deutschland, Frankreich und Europa allgemein in den Medien tätige oder präsente Personen oder Organisationen, die in ihrem Schaffen ein besonderes Interesse für die Vertiefung der kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich im Geiste der Ziele des Deutsch-Französischen Journalistenpreises gezeigt haben.

Was heißt, dass der Veranstalter im Falle der Auszeichnung von Ansprüchen Dritter freigestellt ist? Wer sind die Beteiligten, die mit der Einreichung einverstanden sein müssen?
Bei der Herstellung des Beitrages entstehen Urheber- und Leistungsschutzrechte für verschiedene Berechtigte. Der /die Einreichende muss versichern, dass von diesen die entsprechenden Rechte erworben wurden, so dass der Beitrag zur Preisverleihung angemeldet, dort in die Bewertung aufgenommen und ggf. bei Prämierung ausgewertet werden kann. Das bedeutet auch, dass in der Berichterstattung über den Preis der Beitrag bzw. Ausschnitte aus dem Beitrag in den Programmen der Organisatoren des Preises gesendet und im Internet veröffentlicht werden können. Die Veranstalter haften also nicht für Ansprüche, die möglicherweise von Urheber- und Leistungsschutzberechtigten erhoben werden.

Warum muss im Anmeldeformular das Alter aller Autoren angegeben werden?
Die Altersangabe ist notwendig für eine eventuelle Berücksichtigung beim Nachwuchspreis, der nur an Autoren bis max. 30 Jahre vergeben werden kann.

Muss ich für eine Bewerbung die deutsche oder französische Nationalität oder meinen Wohnsitz in einem der beiden Länder haben?
Nein, Nationalität und Wohnsitz der Autoren spielen für die Beteiligung am DFJP keine Rolle.

Kann man sich erneut bewerben, wenn man bereits einmal mit dem DFJP ausgezeichnet wurde?
Ja. Es ist möglich, den DFJP mehrmals, sowohl in derselben als auch in verschiedenen Kategorien, zu erhalten.

Wann werden die Gewinner des Preises bekannt gegeben?
Die Preisträger werden nach der Sitzung der Hauptjury in einer Pressekonferenz am Tagungsort der Jurys sowie per Pressemeldung bekannt gegeben und – soweit erreichbar - vorher persönlich informiert.